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Thursday, 29 January 2026
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Kenias Oberstes Gericht: Keine Entschädigung für Opfer des Bombenanschlags von 1998

Kenias Oberstes Gericht: Keine Entschädigung für Opfer des Bombenanschlags von 1998
Ekhbary Editor
16 hours ago
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Kenia - [Agency Name]

Das Oberste Gericht Kenias hat entschieden, dass die kenianische Regierung nicht verpflichtet ist, Opfer des Bombenanschlags auf die US-Botschaft in Nairobi im Jahr 1998 zu entschädigen. Das Gericht wies eine Klage ab, die von Überlebenden und Familien von Opfern eingereicht wurde und eine Entschädigung von der Regierung forderte.

Der Anschlag, der von Al-Qaida verübt wurde, ereignete sich am 7. August 1998 und tötete über 200 Menschen und verwundete Tausende. Die Opfer richteten ihre Klage gegen die Regierung wegen angeblicher Versäumnisse bei der Gewährleistung angemessener Sicherheitsvorkehrungen, die den Anschlag hätten verhindern können.

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Oberste Richter, dass die kenianische Regierung keine rechtliche Verpflichtung habe, für die Folgen eines ausländischen Terroranschlags zu haften. Das Gericht betonte, dass die Verantwortung für die Sicherheit der diplomatischen Vertretungen in erster Linie bei den entsendenden Nationen liege.

Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Betroffenen und ihren Unterstützern für Enttäuschung gesorgt. Sie hatten gehofft, dass das Urteil zu einer Anerkennung ihres Leidens und zu einer finanziellen Unterstützung führen würde.

  • Der Anschlag auf die US-Botschaft in Nairobi fand am 7. August 1998 statt.
  • Über 200 Menschen wurden getötet und Tausende verletzt.
  • Die Klage richtete sich gegen die Regierung wegen angeblicher Sicherheitsmängel.
  • Das Oberste Gericht entschied, dass die Regierung keine Haftung trägt.

Die Kläger hatten argumentiert, dass die Regierung Kenntnis von drohenden Gefahren gehabt hätte und nicht ausreichend gehandelt habe. Sie verwiesen auf frühere Warnungen und eine unzureichende Reaktion der Sicherheitskräfte.

Die Regierung verteidigte ihre Position und argumentierte, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sie wies auch darauf hin, dass die Hauptverantwortung für die Sicherheit von US-Einrichtungen bei den Vereinigten Staaten liege.

Dieses Urteil wirft wichtige Fragen bezüglich der Staatshaftung bei Terroranschlägen auf ausländischem Territorium auf. Es bleibt abzuwarten, ob die Opfer weitere rechtliche Schritte auf internationaler Ebene verfolgen werden.

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