EILMELDUNG — Washington, D.C.: Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag einen weiteren Rückschlag für das Wahlrechtsgesetz erteilt. Das Gericht kündigte an, eine Klage aus Arkansas nicht zu prüfen, wodurch ein Urteil des Berufungsgerichts aus dem Jahr 2025 bestehen bleibt. Dieses Urteil beendet ein lange genutztes Instrument zum Schutz von Minderheitenwählern vor Diskriminierung gemäß dem wegweisenden Gesetz in sieben hauptsächlich mittelwestlichen Staaten.
Einschränkung der Klagemöglichkeiten
Die Entscheidung des Achten US-Berufungsgerichts betrifft die Staaten Arkansas, Iowa, Minnesota, Missouri, Nebraska, North Dakota und South Dakota. Dort haben private Personen und Gruppen demnach nicht mehr das Recht, Klagen zur Durchsetzung von Sektion 208 des Wahlrechtsgesetzes einzureichen. Diese Sektion erlaubt es Wählern mit Behinderungen oder Lese- und Schreibschwächen, Hilfe bei der Stimmabgabe von einer Person ihrer Wahl zu erhalten. Offenbar wird diese Auslegung des Gesetzes zu einem dramatischen Rückgang von Wahlrechtsklagen führen, da die Ressourcen des Justizministeriums begrenzt sind und sich Prioritäten unter verschiedenen Präsidentschaftsverwaltungen ändern.
Hintergrund und Reaktionen
Dieser Schritt des Obersten Gerichtshofs folgt fast zwei Monate, nachdem seine konservative Supermehrheit ein wichtiges Urteil erlassen hatte, das das Wahlrechtsgesetz weiter schwächte. Bereits 2021 hatte der konservative Richter Neil Gorsuch in einer Stellungnahme das private Klagerecht in Frage gestellt. Daraufhin argumentierten republikanische Beamte in mehreren Staaten, dass nur der US-Generalstaatsanwalt das Recht habe, Klagen unter diesen Teilen des Wahlrechtsgesetzes einzureichen. Der republikanische Generalstaatsanwalt von Arkansas, Tim Griffin, bezeichnete die Weigerung des Obersten Gerichtshofs, das Urteil des 8. Berufungsgerichts zu prüfen, als „Sieg für den Staat“.
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