Saudi-Arabien — Ekhbary Nachrichtenagentur
Die saudische Zakat-, Steuer- und Douaneautorität hat am Freitag auf Anfragen reagiert und klargestellt, dass der Verkauf von alkoholischen Getränken in zollfreien Geschäften an den Grenzübergängen des Königreichs nicht gestattet ist. Die Behörde betonte über ihren Twitter-Account, dass Alkohol zu den Substanzen gehöre, deren Verkauf in zollfreien Zonen gemäß den Regeln und Anforderungen für die Einrichtung solcher Geschäfte nicht erlaubt sei.
Erweiterung der zollfreien Zonen führt zu Anfragen
Die Anfragen folgten auf eine frühere Erklärung der Behörde vom Freitag, in der die Regeln und Bedingungen für die Einrichtung zollfreier Geschäfte an Luft-, See- und Landgrenzübergängen des Königreichs festgelegt wurden. Dies geschah nach einem Beschluss des Ministerrates, der die Einrichtung zollfreier Geschäfte in Ankunftshallen genehmigte, nachdem diese zuvor auf Abflugterminals beschränkt waren.
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Bestehende und geplante zollfreie Standorte
Die Behörde wies darauf hin, dass zollfreie Geschäfte derzeit in den Abflugterminals mehrerer Flughäfen bestehen, darunter der King Abdulaziz Airport, der King Khalid Airport, der King Fahd Airport und der Prince Mohammed bin Abdulaziz Airport in Medina. Sie fügte hinzu, dass sie bestrebt sei, die Präsenz dieser Geschäfte je nach Bedarf an weiteren Luft-, See- und Landgrenzübergängen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auszubauen. Die zollfreien Geschäfte waren zuvor auf die Abflugterminals internationaler Flughäfen beschränkt, werden aber nach dem neuen Beschluss je nach Bedarf auch in Ankunfts- und Abflugterminals an Land-, See- und Luftgrenzübergängen verfügbar sein.