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Gerichtsurteil: Entlassung eines Militärangehörigen wegen verbaler sexueller Belästigung war überzogen

Das Gericht entschied, dass die Entlassung wegen rein verbal

Gerichtsurteil: Entlassung eines Militärangehörigen wegen verbaler sexueller Belästigung war überzogen
عبد الفتاح يوسف
2026-03-08 07:10
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Südkorea - Ekhbary Nachrichtenagentur

Gericht: Entlassung eines Militärangehörigen wegen verbaler sexueller Belästigung war überzogen

Das Verwaltungsgericht Seoul hat in einem bedeutenden Urteil entschieden, dass die Entlassung eines zivilen Militärangehörigen der 5. Klasse, bekannt als „Herr K“, wegen angeblicher sexueller Belästigung und Mobbing seiner Untergebenen eine überzogene und rechtswidrige Disziplinarmaßnahme darstellte. Das Gericht gab der Klage von Herrn K statt, der die Aufhebung des vom Chef des Luftwaffenstabes erlassenen Entlassungsbescheids forderte.

Herr K, der zuvor Abteilungsleiter im Luftwaffen-Luftfahrtmedizinisches Zentrum war, wurde 2023 nach einer Disziplinaruntersuchung entlassen. Als Gründe für die Entlassung wurden von der Disziplinarkommission für Zivilpersonal die Verletzung seiner Pflicht zur Wahrung der Würde und seiner Treuepflicht angeführt. Die Vorwürfe bezogen sich auf mehrere Vorfälle zwischen 2020 und 2022.

Zu den Herrn K zur Last gelegten Handlungen gehörten verbale Äußerungen sexueller Natur. Im Jahr 2020 kommentierte Herr K die Kleidung eines Untergebenen, der sich zum Gehen bereit machte, mit den Worten: „Tragen Sie diese Art von Kleidung nicht. Sie könnte die sexuelle Neugier der Soldaten wecken.“ Bei einem weiteren Vorfall im Jahr 2022 machte er einem anderen Mitarbeiter, der aufgrund eines Verkehrsunfalls eine Rückenbandage trug, die Bemerkung: „Es scheint die Brust zu sehr zu betonen. Es sieht aus, als würden Sie einen Korsett tragen“, was als sexuelle Belästigung eingestuft wurde.

Darüber hinaus ergaben die Ermittlungen, dass Herr K Mobbing am Arbeitsplatz begangen hatte, bekannt als „Gapjil“ (갑질) in der koreanischen Kultur, was einen Machtmissbrauch darstellt. Er kritisierte die Arbeitsmethoden von befristet angestellten zivilen Militärangehörigen und deutete mögliche negative Folgen für die Verlängerung ihrer Verträge an.

Nach seiner Entlassung legte Herr K Berufung bei der Überprüfungskommission für zivile Militärpersonal des Verteidigungsministeriums ein. Die Kommission wies seine Berufung jedoch im Mai des Vorjahres ab. Herr K war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und reichte daraufhin eine Verwaltungsbeschwerde gegen den Entlassungsbescheid ein.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Lee Sang-deok (14. Verwaltungsabteilung) befand, dass die Entlassungsentscheidung eine „Überschreitung und einen Missbrauch des Ermessensspielraums“ durch die Disziplinarbehörde darstelle und somit rechtswidrig sei. Obwohl das Gericht anerkannte, dass die Äußerungen von Herrn K Elemente sexueller Witze enthielten, die beim Gegenüber Unbehagen und Abscheu hervorrufen könnten, betonte das Gericht, dass es sich um „rein verbale sexuelle Belästigung ohne jeglichen Körperkontakt“ handelte. Das Gericht stellte ferner fest, dass die Äußerungen offenbar nicht direkt darauf abzielten, sexuelle Beziehungen anzudeuten oder den Untergebenen zur persönlichen sexuellen Befriedigung des Täters zu manipulieren.

Das Gericht berücksichtigte auch den Wunsch der Opfer, von Herrn K getrennt zu werden. Es stellte fest, dass dies auch durch andere Mittel als die vollständige Entlassung erreicht werden könne. Optionen wie eine Versetzung oder eine Überweisung an eine andere Einheit hätten die Bedenken der Opfer angemessen adressieren können. Unter Berücksichtigung dieser Alternativen kam das Gericht zu dem Schluss, dass nicht mit Sicherheit gesagt werden könne, dass weniger strenge Disziplinarmaßnahmen nicht ausgereicht hätten, um die beabsichtigten Disziplinarziele zu erreichen.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit zwischen der begangenen Pflichtverletzung und der verhängten Strafe, insbesondere in Belästigungsfällen. Die Entscheidung des Gerichts hebt die Unterscheidung zwischen verbaler und körperlicher Belästigung hervor und betont die Notwendigkeit, alternative Abhilfemaßnahmen zu prüfen, bevor die härteste Strafe der Entlassung verhängt wird, insbesondere wenn es sich um hauptsächlich verbale Verfehlungen ohne Körperkontakt handelt.

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